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Anabel Schunke auf X: 'Kurze Frage….kann man diese ganzen Pro- | HAINTZ.media

Anabel Schunke auf X: "Kurze Frage….kann man diese ganzen Pro-Palästina-Spinner, die mit Holocaust- und Nazivergleichen kommen, wenn es um den angeblichen Genozid in Gaza geht, rechtlich nicht wegen Holocaustrelativierung drankriegen? Hätte Lust da den ein oder anderen mal anzuzeigen. Ertrage diese Scheiße nicht mehr."

Mein Kommentar: Nein, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, kriegt man dafür niemanden wegen Holocaustrelativierung (§ 130 Abs. 3 StGB) dran.

Anbei die - juristisch korrekte - Antwort der Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf eben diese Frage zum "#GazaHolocaust".

Die Behauptung, die israelische Armee verübe im Gaza-Streifen einen "Völkermord" oder verstoße gegen das Kriegsrecht, erfüllt für sich genommen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung.

Der Begriff "Holocaust" wird im allgemeinen Sprachgebrauch zudem nicht ausschließlich zur Beschreibung des nationalsozialistischen Völkermords, sondern auch in anderem Zusammenhang verwendet, etwa in Bezug auf einen drohenden Nuklarwaffeneinsatz.