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Weitere Boosterungen ('Auffrischungen') sind arzneimittelrecht | Gesundheitsratgeber

Weitere Boosterungen ("Auffrischungen") sind arzneimittelrechtlich nicht geprüft, nicht zugelassen und damit brandgefährlich!
Zusätzliche Haftungsgefahr dieses "Off-Label-Use" daher für Ärzte und alle Personen und Politiker, die die Boosterungen empfehlen, zulassen oder gar zwingend vorschreiben!

Kurze Videobotschaft von Beate Bahner vom 27.8.2022

(Wegen zweier Verwarnungen bin ich auf Youtube derzeit gesperrt - meine Anwälte sind dran ...)

Mehr Infos zum sogenannten „Off-Label“-Use der ungeprüften Boosterungen im Post meiner Kollegin Dr. Brigitte Röhrig, absolute Expertin im Pharma- und Zulassungsrecht auf ihrem Kanal unter
https://t.me/RA_Roehrig/2632

Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook erhältlich!
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Meine Homepage: www.beatebahner.de
Mein Kanal: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner