2021-11-01 23:26:19
Liebe Freunde, diese Informationen habe ich von einem Rechtsanwalt erhalten, der auf Strafrecht spezialisiert ist:
„Wurde die Person bereits von der Polizei vorläufig festgenommen, so muss die Staatsanwaltschaft binnen 48 Stunden gegenüber dem Haftrichter (Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft beantragen oder die Freilassung veranlassen. Dem Zwangsmassnahmengericht stehen wiederum maximal 48 Stunden zur Beurteilung des Sachverhalts zu.
Hier hat es einige weitere Infos:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Schweiz)
Was vorliegend abläuft, ist m.E. klar verfassungs- und rechtswidrig. Es geht den Behörden darum, ein Exempel zu statuieren, mit möglichst vielen und harten Schikanen. Das ist Ausdruck einer totalitären Agenda.
Die Voraussetzungen, um vorliegend U-Haft zu beantragen oder gar anzuordnen, sind meiner Einschätzung nach klar nicht gegeben. Es ist leider so, dass die Covid-Massenpsychose auch Teile der Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz befallen hat.“
Wissensgeist - Nicole Hammer
https://t.me/wissensgeist
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