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Menschen mit dem Down-Syndrom gelten in der Schweiz als besond | gemeinsam-schweiz.ch

Menschen mit dem Down-Syndrom gelten in der Schweiz als besonders gefährdete Personen, die vorrangig geimpft werden sollen.
Zumindest wenn es nach dem BAG und der Organisation «insieme» geht.
«insieme» ist die Schweizer Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Neben ihrem fürsorglichen Einsatz, Menschen mit Trisomie 21 vorrangig impfen zu wollen, ist aber eines sehr interessant... *Kopf kratz*:

So heisst in ihrer Mitteilung vom 7.10.21, dass Menschen mit Autismus oder Trisomie 21, also diejenigen, die sich aufgrund medizinischer Beeinträchtigung (!) weder impfen noch testen lassen können, von der Zertifikatspflicht befreit sind ( ).
Sie dürfen also auch ohne Zertifikat ins Restaurant oder Kino gehen, müssen allerdings ein ärztliches Attest vorweisen.

Rückschlüsse aus diesen Aussagen seitens der Organisation «insieme» und der Prio-Impfempfehlungen des BAG auf Sinn und Zweck des Ganzen, bleibt - wie immer - jedem selber überlassen.


@gemeinsamschweizch