2021-11-06 14:14:43
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128802/Neue-Impfverordnung-Impfen-in-Rehaeinrichtungen-hoehere-Verguetung?rt=59d7640d19e11bf3b0875367c549ea7b
Neue Verordnung sieht "nichtkommerzielle Studien" zur Verabreichung von Covid-Impfstoffen vor!!
Die Verordnung sieht darüber hinaus kleinere Änderungen vor. So will das BMG ermöglichen, dass ein Anspruch auf Versorgung auch die Verabreichung der COVID-19-Impfstoffe im Rahmen nichtkommerzieller Studien umfasst. Nach der bisherigen Regelung besteht der Anspruch demnach nur im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung (Anm: diese sind ja alle nur bedingt zugelassen und laufen in den nächsten Wochen aus...)
Es sei aber notwendig, „dass weitere nichtkommerzielle klinische Studien mit diesen Impfstoffen stattfinden können, um deren Schutzwirkung und -dauer untersuchen und vergleichen zu können“, schreibt das BMG. Dabei könne die Anwendung der Impfstoffe in den nichtkommerziellen klinischen Studien von den in der Zulassung festgelegten Bedingungen abweichen.
„Krankenhäuser oder Arztpraxen, die nichtkommerzielle klinische Studien mit COVID-19-Impfstoffen durchführen, bei denen die Anwendung nicht von der Zulassung umfasst ist, müssen daher ebenfalls in den Kreis der Leistungserbringer und der Bezugsberechtigten für die vom Bund beschafften und zur Verfügung gestellten Impfstoffe aufgenommen werden.“
Nanu, wurde doch nicht ausreichend geprüft? Kann jetzt jede Arztpraxis und jedes Krankenhaus mal zusätzlich eine eigene Impfstoffstudie durchführen? Wie sind die Studienkriterien? Wer bestimmt das? Wer überprüft das? Welche finanziellen Anreize wird es geben für die Praxen und Kliniken? Werden die "Studienteilnehmer" erfahren, dass sie Teilnehmer einer Studie sind? Oder wird man ihnen auch das verschweigen und - wie seit fast einem Jahr - weiterhin gegen die Deklaration von Helsinki verstoßen?
Der medizinische Impf-Versuch und das damit verbundene juristische Unrecht gehen unvermindert und skrupellos weiter..
Alles wird weiterhin bestens vergütet und bezahlt - nur nicht die Meldung einer Nebenwirkung! Ärzte müssen dies kostenlos tun - wer hat schon Interesse daran? Die Meldequote für Nebenwirkungen durch Corona-Impfungen liegt daher vermutlich unter 1 Prozent!
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
21 viewsHeiko Garde, 11:14