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Mir liegt der 44-seitige Gesetzentwurf der 'Ampel'-Parteien zu | 🌍🌐 GARDE-InfoMedia-Kanal: Investigativer Journalismus (Offiziell) 🌐🌍

Mir liegt der 44-seitige Gesetzentwurf der "Ampel"-Parteien zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor.

Geht dieser Entwurf so durch, wird die künftige Regierung ermächtigt, auf der Basis eines definierten, aber jederzeit erweiterbaren Kataloges sämtliche Mittel zu ergreifen, die in der jeweils "gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können". Anders als bisher muss der Deutsche Bundestag dafür keine Notlage für das Land beschließen.

Auf Seite 2 des Entwurfs heißt es unter Punkt B. Lösung:

"Die bisherige Regelung des § 28a Absatz 7 IfSG (…) wird ersetzt. In § 28a Absatz 7 Satz 1 IfSG wird stattdessen ein neuer bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geschaffen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen kann."