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SCHON GEWUSST? “Wir sind als Jugendamt nicht verpflichtet, sex | Frieden und Freiheit 🕊

SCHON GEWUSST?
“Wir sind als Jugendamt nicht verpflichtet, sexuellen Missbrauch anzuzeigen.“

Kindesmisshandlung
Neue Regeln für die Meldepflicht (22.12.2011)

"Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es wurde als Artikel 1 des Bundeskinderschutz-gesetzes am 27. Oktober 2011 verab- schiedet und gilt seit dem 1. Januar 2012."

Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.

"Seit dem 13.8.2013 ist die Meldepflicht bei Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs oder einer Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen sein können, aufgehoben."