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Heiße Luft oder wie sich der stellvertretende Generalstaatsan | Frankfurter Freigeister - Info-Kanal



Heiße Luft
oder wie sich der stellvertretende Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Luft verschafft
(eine Meinungsäußerung zu "Nachdrückliche Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie" vom 29.12.2021 von H. - U. Killa unter Berufung auf Artikel 5 (1), Satz 1 unseres Grundgesetzes)


Sehr geehrter Herr Meyer,

ich fühl mich erinnert an das Jahr 1989.
In der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei schrieben wir an einer Argumentation für die nachgeordneten Dienststellen unter dem Motto "Wer die Hand gegen uns erhebt, bekommt die Faust zu spüren". Wir wussten auch nicht, wie wir der Lage Herr werden sollten. Noch trommelte die SED-Bezirksleitung, vielleicht auch nur noch von weiter oben gesteuert und unser Behördenleiter, sammt Stellvertreter waren auch schon mal bei einem guten Cognac (zuviel) gesehen worden. Endzeitstimmung, sagte ich mir später.
Die Botschaft unserer Argumentation ähnelte dem, was Sie an Ihre Nachgeordneten kurz vor Neujahr geschickt haben. Damals war (auch) viel heiße Luft drin, aber z. B. das Wort "sozialschädlich" hatten wir nicht im Text.
Auch wir haben damals versucht, den Menschen auf der Straße bestimmte Verhaltens- und Denkweisen zuzuordnen. Auch wir wollten verhindern, was nicht zu verhindern war.

Zu I. :
In welchen Fällen begehen Menschen, die nunmehr hier zu Lande auf der Straße sind, Straftaten
. gegen das Waffengesetz (indem sie z. B. unerlaubt Waffen oder Munition besitzen - § 52 ),
. gegen das Infektionsschutzgesetz (indem sie z. B. vorsätzlich Krankheiten oder Krankheitserreger verbreiten - § 74) oder
. gegen das Versammlungsgesetz (Verstöße des Versammlungsleiters, Behinderung seiner Tätigkeit, Unfriedlichkeit... - § 21 bis 28)?

Übrigens § 21 Versammlungsgesetz:
"Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das werden doch Ihre nachgeordneten Dienststellen sicher auch im Focus haben? Erfüllt nicht schon das Faseln von Politikern und Medien, "die Spaziergänge seien doch illegal", den Tatbestand der Verhinderung einer Versammlung? Aber wahrscheinlich fehlt es dort an Schuldfähigkeit.

Zu II.:
So hat sich also die Rechtsordnung geändert: Auch private Personen sind befugt oder berufen, hoheitliche Aufgaben durchzuführen. Es braucht keine "teuren" Beamten mehr, es reicht die kleine Verkäuferin (liebe Verkäuferin: das bitte nicht persönlich nehmen - aber es ist ein Missbrauch).
Ich habe das anders gelernt, 1990, 1991, 1993, 1994 ff, an Polizeischulen in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg und an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg.  Es braucht Hoheitsträger. Es braucht sachliche Zuständigkeit.

Zu III.:
Auch das habe ich so gelernt: Gerichte entscheiden unabhängig (!) und nicht auf bitten der Staatsanwaltschaft und gleich noch mit beschleunigten Verfahren und möglichst ohne Verfahrenseinstellung und wenn ja nur mit empfindlichen Auflagen.
Und das alles zur Verteidigung der Rechtsordnung?

Sie müssten doch, Herr Meyer, dem jeweiligen Richter wenigstens die Chance einräumen, darüber nachzudenken, wer eventuell noch die gegenwärtige Situation herbeigeführt haben könnte, Beweise zu sammeln, Gutachten zu beauftragen und Gutachter zu hören. Vielleicht kommt dieser Richter schlussendlich zu einem ganz anderen Ergebnis.

Ist Ihrer Meinung nach die Rechtsordnung hier in der Bundesrepublik nach zwei Jahren Grundrechtsentzug für einen großen Teil der Bevölkerung aufgrund einer ungeheuren Panikmache (selbst der Ministerpräsident des Landes redet immer noch traumatisch von Bergamo) wirklich noch in Ordnung? Sie könnten auch andere Schlüsse nach entsprechender Lagebeurteilung, was z. B. die Verfolgung von Straftaten betrifft, ziehen.