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Zum Beitrag der Oderwelle vom 09.01.2022 'Stadt wertet illega | Frankfurter Freigeister - Info-Kanal

Zum Beitrag der Oderwelle vom 09.01.2022
"Stadt wertet illegale Versammlungen aus"




Wer über illegale Versammlungen berichtet oder Versammlungen so bezeichnet hat entweder
- keinen blassen Schimmer, was im Grundgesetz dazu steht
oder
- wird dafür bezahlt, dass er das so schreibt, redet,
veröffentlicht oder
- ist ein Aufgewachter, der bereits voraussieht, wohin die
Entwicklung für einen Teil der Menschen gehen könnte.
Letzeres ist natürlich (noch) eine Verschwörungstheorie und soll hier nicht vertieft werden.

Wer eine Versammlung für illegal erklärt, kriminalisiert die Teilnehmer und suggeriert, der Staat müsse um Erlaubnis gebeten werden.

"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
(Artikel 8, Absatz 1 Grundgesetz).
Absatz 2 enthält Einschränkungen für Versammlungen unter freiem Himmel. Sie müssen angemeldet werden (siehe § 14 Versammlungsgesetz).

Wer als Leiter eine Versammlung ohne Anmeldung durchführt, begeht eine Straftat (siehe § 26, Absatz 2 Versammlungsgesetz).

Den Teilnehmern drohen keine Sanktionen.
Das entspricht voll und ganz der Intention (zu deutsch Absicht) unseres Grundgesetzes.

Zweck der Anmeldung ist lediglich (jedenfalls war das bis Februar 2020 so), die zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Versammlung zu treffen.
Dieser Schutzauftrag trifft im Übrigen auch dann zu, wenn die zuständige Behörde eine nicht angemeldete Versammlung feststellt.

Nunmehr ist es jedoch so, dass angemeldete Versammlungen
- mit Auflagen überzogen werden, die deren Durchführung
unerträglich machen oder gar
- verboten werden.
Hinzu kommt, dass dem Versammlungsleiter ein Bußgeldbescheid ins Haus geschickt wird, um ihn zukünftig von der Anmeldung einer Versammlung abzuhalten.

(Mein Bußgeldverfahren datiert vom November 2020 und ist immer noch nicht abgeschlossen. Die Behörde legt keine Beweismittel für mein "Fehlverhalten" vor.)

Wen wundert es daher, dass kaum noch Versammlungen angemeldet werden oder auch niemand sich bereit erklärt, vor Ort die Versammlungsleitung zu übernehmen.

Das Versammlungsrecht scheint in der Schieflage und könnte in Missbrauch geraten, indem es nicht mehr die Versammlung ermöglicht, sondern sie verhindert.
Und das wäre dann illegal und nicht nur eine Schlagzeile wert.

Solange Artikel 8 nicht abgeschafft ist, bleibt ein wichtiges Abwehrrecht der Bürger gegen staatliche Maßnahmen wirksam.

Es ist daher gut, dass sich eine Reihe von Vertreten der zuständigen Behörden, an Recht und Gesetz nicht nur im Wort sondern auch in der Tat halten, namentlich viele Beamte des Polizeivollzugdienstes.
(Siehe auch Artikel 20, Absatz 3, Grundgesetz).

H.-U. Killa