Impfpflicht durch die Hintertür Ab dem 15. April erhalten A | Frankfurter Freigeister - Info-Kanal
Impfpflicht durch die Hintertür
Ab dem 15. April erhalten Arbeitnehmer ohne Booster-Impfung keine Lohnfortzahlung mehr bei einem positiven Corona-Test.
Das hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende März beschlossen. Wird für ungeimpfte oder einfach bzw. doppelt geimpfte Arbeitnehmer also eine Isolation angeordnet, so besteht kein Anspruch mehr auf Entschädigung für den Verdienstausfall nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).