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OVG Schleswig: Drohbescheide des Gesundheitsamtes rechtswidrig | Flensburg für Grundrechte

OVG Schleswig: Drohbescheide des Gesundheitsamtes rechtswidrig

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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine bundesweit bedeutsame Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Demnach ist die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen (Az.: 1 B 28/22)

Begründung:
Die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises ... ist offensichtlich rechtswidrig“, so das Gericht. Denn das Gesundheitsamt hätte die Einsicht in die Impfstatus-Unterlagen „nicht in der Form eines Verwaltungsaktes“ anordnen dürfen. Zitat aus dem Beschluss: „Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes setzt neben der inhaltlichen Rechtmäßigkeit insbesondere voraus, dass die Behörde in der Handlungsform eines Verwaltungsakts vorgehen darf.“

(Quelle focus.de)

Was zunächst gut klingt, ist leider nicht so durchgreifend, wie es scheint.

Denn leider werden abermals lediglich formelle Fehler für eine Rechtswidrigkeit angeführt.

In der Sache gibt das OVG sogar offen zu, dass es sich mit den beruflichen Nachteilen einer Nichtimpfung „lediglich um einen indirekten Impfdruck, nicht aber um einen Impfzwang handelt.

Aber dennoch:

Ein Lichtblick für alle, die in der Pflege arbeiten.

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