Quelle: Deutscher Bundestag
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-926666
Menschen können also anonym angeprangert werden, damit sie dann durch die Beweislastumkehr selbst beweisen müssen, dass die Vorwürfe unbegründet sind…
Besonders bemerkenswert:
„…auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.“
Wie aus dem Diktatur-Lehrbuch