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Zu den Fehlern gehört, dass der Muslim sich bei der Verrichtun | Fabian Lawerenz

Zu den Fehlern gehört, dass der Muslim sich bei der Verrichtung der freiwilligen Handlungen verausgibt, während er bei den verpflichtenden Handlungen nachlässig ist! Beispiel: Jemand bleibt in der Nacht lange zum freiwilligen Nachtgebet auf, jedoch ist er dadurch so müde, dass er das Fajrgebet verschläft. Nein, das Fajrgebet hat Vorrang gegenüber dem freiwilligen Nachtgebet und ist bei Allah geliebter! So setze dir als Regel, dass wenn die freiwillige Handlung mit einer verpflichtenden Handlung konkurriert, so hat die Verrichtung der verpflichtenden Handlung Vorrang, denn es wurde im Hadith Qudsi berichtet, dass Allah, der Erhabene, sagte: „Mein Diener nähert sich Mir mit nichts eher als dem, was Ich ihm zur Pflicht auferlegt habe. Daraufhin fährt er fort mit freiwilligen Handlungen bis Ich ihn liebe.“ [al-Bukhari]

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