Schaykh bin Uthaymin, möge Allah mit ihm barmherzig sein: „[ | Fabian Lawerenz
Schaykh bin Uthaymin, möge Allah mit ihm barmherzig sein:
„[…]. Sollte man jedoch den Freitag fasten, weil er auf einen Tag fällt, den man gewöhnlich fastet, so liegt darin nichts verwerfliches. Genauso, wenn man einen Tag davor oder danach fastet, so ist das in Ordnung, ohne dass es verpönt ist. Zum ersten (Fall) ein Beispiel: Fastet man gewöhnlich den Tag von 'Arafah und dieser fällt auf einen Freitag, so ist es in Ordnung, wenn man ihn fastet und sich dabei (auf das Fasten des Freitags) begrenzt, denn man wählte diesen alleinigen Tag nicht aus, weil es der Freitag ist, sondern weil es der Tag von 'Arafah ist. […].“
[Fataawa Nur 'ala Ad-Darb, Kassette 45]
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