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Michael Ballweg bleibt in Untersuchungshaft Landgericht Stut | ExoMagazin.tv

Michael Ballweg bleibt in Untersuchungshaft

Landgericht Stuttgart verweigert rechtliches Gehör

Das Landgericht Stuttgart hat am heutigen 30. September 2022 die Haftbeschwerde der Verteidigung vom 11. September 2022 zurückgewiesen.

Die Begründung zeigt aus Sicht der Verteidiger, dass hier mit erheblicher Belastungstendenz gegen den Gründer von Querdenken-711 ein juristisches Exempel statuiert werden soll. Der Hauptvorwurf besteht darin, dass Ballweg etwa 250.000 € Schenkungen zweckwidrig verwendet haben soll. Es besteht nicht der Vorwurf, dass er dieses Geld für sich verwendet haben soll, sondern dass er dieses Geld nicht gemäß den Wünschen der Schenker verwendet haben soll.

Konkret soll er etwa seiner IT-Firma ein Darlehen über etwa 80.000 € gegeben haben. Aus Sicht des Landgerichts Stuttgart stellt dies eine Straftat dar. Das Landgericht hat dabei allerdings unberücksichtigt gelassen, dass die Firma von Ballweg mehr als 210.000 € an Technik und Software für Querdenken-711 erworben und weitergereicht hat, ohne die Demonstrationen, Webseite, eine You-Tube-Alternative, Videos und Streaming, die Gruppenvernetzung, die kontinuierliche Bespielung der Social-Media-Kanäle, der digitale Aktivist mit den Freiheitshandys und vieles mehr gar nicht möglich gewesen wäre. Sämtliche dieser Kosten sind mit Belegen nachgewiesen. Das Landgericht Stuttgart verweist in seinem Beschluss lediglich darauf, dass diese Ausgaben nun von der Staatsanwaltschaft geprüft würden.

Ein dringender Tatverdacht setzt voraus, dass überwiegend wahrscheinlich eine Straftat begangen worden ist, so Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Sprecher des Verteidigerteams. Selbst gemeinnützige Vereine dürfen vereinnahmte Spenden als Darlehen gewähren, es ist völlig unverständlich, wie man aus einem solchen Vorgang eine Strafbarkeit konstruieren möchte. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass die Firma des Beschuldigten Michael Ballweg in dreifacher Höhe notwendige Technik gekauft und zur Verfügung gestellt habe. Das Darlehen habe lediglich zur teilweisen Absicherung dieser Ausgaben gedient. Das Landgericht Stuttgart werfe Ballweg nun vor, dass er diese 210.000 € bisher nicht in Rechnung gestellt habe.

Weiterhin hat das Landgericht den Vortrag der Verteidigung nicht berücksichtigt, dass für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Großdemonstrationen eine große Anzahl an Helfern erforderlich ist. Alle diese Helfer, etwa 30 – 40 Menschen täglich waren etwa drei Monate mit der Vorbereitung der Demonstrationen vom 01. August 2020, 29. August 2020 und 01. August 2021 beschäftigt, wurden durch Michael Ballweg für ihre Tätigkeit nicht bezahlt aber beispielweise verpflegt. Allein hierfür sind Kosten von mehreren zehntausend Euro entstanden. Das Landgericht hat entsprechenden Vortrag schlicht ignoriert und keinen der benannten Zeugen hierzu befragt.

Die Verteidigung hat darauf verwiesen, dass es für Schenkungen keine Belegpflicht gibt. Für viele Ausgaben, die teilweise sehr kurzfristig getätigt werden mussten, fehlt es nachvollziehbarerweise schlicht an Belegen. So mussten etwa Stromgeneratoren besorgt werden, Glasfaserkabel durch den Tiergarten in Berlin gelegt werden, es wurde eine große Hebebühne mit Kamera besorgt, die Luftaufnahmen von der Demonstration am 29. August 2020 gemacht hat. Viele dieser Ausgaben sind vor Ort in bar abgewickelt worden. Dabei ist unstreitig, dass diese Technik vorhanden war, die Zahlungsläufe lassen sich durch Zeugen nachweisen. Das Landgericht hat sich dennoch geweigert, entsprechende Zeugen zu hören.