'𝗘𝗜𝗟: Im Höcke-Strafverfahren sieht Landgericht keine Freiheit | Eva Herman Offiziell
"𝗘𝗜𝗟: Im Höcke-Strafverfahren sieht Landgericht keine Freiheitsstrafe. Damit ist Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts von #Höcke ausgeschlossen. Das verkündete das Gericht gerade in einer Erörterung des Verfahrensstands nach § 257b der Strafprozessordnung."
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