Cum-Ex Affäre: Warburg-Bankier scheitert mit Verfassungsbeschw | Eva Herman Offiziell
Cum-Ex Affäre: Warburg-Bankier scheitert mit Verfassungsbeschwerde
"Im Rahmen der Berichterstattung rund um den Cum-Ex-Skandal dürfen Tagebuchauszüge des Ex-Warburg Bankiers Christian Olearius publiziert werden – das beschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil, dass am Montagmorgen veröffentlicht wurde.
Olearus war vor rund einem Jahr gegen das Urteil des Bundesgerichtshof vorgegangen, dass der Süddeutschen Zeitung erlaubte, in einem Bericht Passagen aus seinen Tagebüchern zu zitieren. ..."
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