2022-05-09 13:04:08
Wichtige Info zum Thema verordneter „Pflichten“ die in die Menschenwürde eingreifen und unter Umständen die körperliche (und auch seelische) Unversehrtheit verletzen:
„An alle Mitarbeiter des sog. öffentlichen Dienstes.
Polizei ... Krankenschwestern ... Ordnungsämter u.v.m.
Diese Handlungen sind ultra-vires Handlungen. Diese Handlungen sind nicht versicherbar, da diese irreparable psychische Schäden an Menschen verursachen.
Euch werden Dinge aufgetragen. Die Anweisungen sind i.d.R. schwammig und diffus. Man zwingt euch zur Interpretation. Das ist beabsichtigt.
In diesen Fällen ist der Auftrag, den ihr erhaltet nicht versicherbar. Sonst bekämt Ihr klare und präzise schriftliche Anweisungen. Diese sind weder versichert noch versicherbar.
Wenn Ihr Aufträge ausführt, die nicht versicherbar sind, haftet Ihr für alle Schäden, die Ihr mit Euren Handlungen verursacht persönlich über Eure NP. Über die NP wird die Haftung auf Euer Kollateralvermögen verlagert. Das nennt sich private Haftung. Also haftet Ihr privat, wenn Ihr Eure Aufträge falsch interpretiert und Ihr Dinge tut (wie in dem Film gezeigt), die anderen Menschen irreversible Schäden zufügt.
Die Mitarbeiter der POLIZEI denken, daß sie unter Staatshaftung arbeiten. Warum werden sie dann gezwungen eine Berufshaftpflicht-Versicherung abzuschließen? Einen sog. INDEMNITY-BOND. Ob das wohl daran liegt, daß es der Firma ACADEMI einfach zu teuer ist?
Vorschlag:
Wenn man Euch etwas aufträgt und Ihr das Gefühl habt, daß das nicht richtig ist oder daß dabei jemand zu Schaden kommen könnte (z.B. beim Impfen), dann fragt doch einfach bei Eurer Berufshaftpflicht-Versicherung nach, ob solche Schäden durch die Versicherung abgesichert sind. Möglichst schriftlich vom Geschäftsfax. Wenn die Versicherung die Haftung verweigert, habt Ihr das Recht entweder einen schriftlichen unterschriebenen Auftrag zu erhalten (dann liegt die Haftung beim Auftraggeber) oder ihr habt die Pflicht, diesen schwammigen nicht schriftlichen Auftrag zu verweigern, um Euch selbst und Eure Nachkommen (4 Generationen) vor dieser drohenden privaten Haftung zu schützen. Private Haftungen gelten 99 Jahre und gehen auf die Kinder und deren Kinder... Über.
Darüber hat Euch noch nie jemand informiert.
Bisher hat das noch niemand durchgebracht. Das bedeutet aber nicht, daß es unmöglich ist.
Schützt Euch und Eure Nachkommen, indem Ihr Eure Handlungen mit Eurem Gewissen prüft.
Danke“
Vielen Dank an Ulrich von Diplomateninterviews für diesen wertvollen Hinweis.
Anmerkung: Eingeklagt hat es wohl noch niemand, doch wir wissen nicht genau, was im Hintergrund passiert und vom Begriff „Erbsünde“ haben zumindest christliche Menschen schon mal gehört. Welche energetischen Folgen so etwas haben kann, ist nicht abzusehen, zumal Traumata und Schuldgefühle etc. über die epigenetische und systemische Ebene ebenso vererbt werden können.
Die Sünden des Vaters
2 Mose 34:7 / LUT
der da bewahrt Gnade in tausend Glieder und vergibt Missetat, Übertretung und Sünde, und vor welchem niemand unschuldig ist; der die Missetat der Väter heimsucht auf Kinder und Kindeskinder bis ins dritte und vierte Glied.
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