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BRD-'Beamte' fördern Kindswohlgefährdung (Meinung) =========== | ERDKRAFT

BRD-"Beamte" fördern Kindswohlgefährdung (Meinung)
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Beispielsweise steht im bayerischen Beschluss unter "Leitsätze":
"§§ 1666, 1666a BGB ermöglichen lediglich ein staatliches Einschreiten zur Abwehr einer konkreten Kindeswohlgefährdung, nicht die Durchsetzung einer bestmöglichen Förderung des jeweils betroffenen Kindes."

Das bedeutet, die BRD-Verwaltungsmitarbeiter setzen sich dafür ein, den Kindern die Eltern weg zu nehmen, aber ob das Kind dann gesund und psychisch heile aufwächst, interessiert sie nicht.

Der Widerspruch darin ("satanische Umkehr"): Indem dem Kind die Eltern weggenommen werden, ENTSTEHT erst eine Kindswohlgefährdung! Das Kindeswohl ist dann in Gefahr, weil die LEIBLICHEN Älteren (Eltern) fehlen, um es zu beschützen. Denn so gut wie jeder vernunftbegabte Mensch weiß, daß für Kinder (besseres Wort: Nachwuchs) die Eltern und deren Liebe am wichtigsten sind! Der Rest ergibt sich von selbst.

Das was die BRD-"Beamten" unter "Kindswohlgefährung" verstehen ist: "Ihr Eltern tut nicht das, wozu wir – die BRD-'Beamten' euch zwingen wollen!"

Siehe dazu das Video Warum Mütter & Väter nie mit "Jugendämtern"/"Schulbehörden" reden sollten:
https://t.me/michaelrhikozr/1613

Liebe Grüße