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Einstweilige Anordnung gegen den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr we | Eltern Landsberg 😍

Einstweilige Anordnung gegen den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wegen 3G Regelung

Aktuell ist es ja so, dass im Nah - und Fernverkehr die 3G Regelung besteht. Um die Einhaltung dieser Regelung zu kontrollieren setzen die jeweiligen Verkehrsbetriebe eigene Angestellte ein. So auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Im Dezember 2021 wurde einem Fahrgast die Weiterfahrt untersagt weil das von ihm vorgezeigte Testzertifikat von den Kontrolleuren nicht anerkannt wurde. Das Testzertifikat wurde von einer zugelassen Onlineteststelle ausgestellt und war natürlich gültig. Die Kontrolleure wollten das Testzertifikat jedoch nicht anerkennen.

Da der Fahrgast täglich mit dem Bus fahren muss bestand die Gefahr, dass er erneut von der Weiterfahrt ausgeschlossen wird.

Deshalb haben wir beim Amtsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige  Anordnung beantragt. Mit der einstweiligen Anordnung wollten wir bis zur Entscheidung im Klageverfahren erreichen, dass es den Angestellten des Verkehrsverbundes untersagt wird den Fahrgast von der Weiterfahrt auszuschließen wenn er ein gültiges Testzertifikat von der Onlineteststelle vorzeigt.

In dem Antrag habe ich zudem argumentiert, dass die Angestellten zwar die Testzertifikate kontrollieren dürfen jedoch nicht dazu berechtigt sind die Weiterfahrt zu untersagen wenn ein gültiges Testzertifikat vorgezeigt wird da die jeweiligen Angestellten keine Prüfungskompetenz besitzen. Die Angestellten sind nicht einmal geschult worden und daher überhaupt nicht in der Lage die Testzertifikate auf Gültigkeit zu prüfen.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen. Dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist es nun bis zur Entscheidung in dem Klageverfahren verboten den Fahrgast von der Weiterfahrt auszuschließen wenn dieser ein Testzertifikat vorzeigt welches von einer zugelassen Onlineteststelle ausgestellt wurde.

Diese Entscheidung kann auch weitreichende Auswirkungen auf andere Verkehrbetriebe haben denn auch in den anderen Verkehrsbetrieben besitzen die Angestellten keine Prüfungskompetenz.

Arrogantes und beleidigendes Verhalten von Seiten der Kontrolleure ist leider keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass Fahrgäste die nicht geimpft sind von Kontrolleuren herabwürdigend behandelt werden. Genau deshalb ist die Entscheidung des Amtsgericht Gelsenkirchen für mich auch eine persönliche Genugtuung.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian