Dies ist nicht der Fall! Das BVerfG hat die Masern-Impfpflicht zwar in Kitas bestätigt, Schulen waren aber im Beschluss kein Thema.
Solange unsere Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2700/20 noch nicht durch ist, beruft euch bei Schulkindern bitte darauf, dass ihr mindestens den Beschluss in o.g. Sache abwarten möchtet.
Solltet ihr bereits in Bußgeldverfahren verstrickt sein, beruft euch auch unbedingt auf o.g. Aktenzeichen.
Möglicherweise haben noch andere Verfassungsbeschwerden für schulpflichtige Kinder eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde. Wenn dem so ist, teilt doch bitte eure Aktenzeichen im Chat und berichtet etwas über eure Beschwerden
Gemeinsam sind wir stark - 💛- Für unsere Kinder. . Für uns . steht das WIR - Gefühl an erster Stelle. 🔸Wir sind da. Füreinander und Miteinander. . 🔸Mit Herz, Menschlichkeit und Liebe, . ...