Die derzeit praktizierte unentgeltliche Freistellung des Pfleg | ® ElternNetzwerk
Die derzeit praktizierte unentgeltliche Freistellung des Pflegepersonals ist unzulässig, die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Beschäftigung UND Lohn. Hier eine ausführliche Darlegung der AfA: https://afaev.de/die-unentgeltliche-freistellung/
Gemeinsam sind wir stark - 💛- Für unsere Kinder. . Für uns . steht das WIR - Gefühl an erster Stelle. 🔸Wir sind da. Füreinander und Miteinander. . 🔸Mit Herz, Menschlichkeit und Liebe, . ...