KEINE STAATSHAFTUNG für Impfschäden bei gesunden Kindern zwisc | ® ElternNetzwerk
KEINE STAATSHAFTUNG für Impfschäden bei gesunden Kindern zwischen 5 und 11 Jahren
Der neue Gesundheitsminister Lauterbach stellt in seinem Schreiben vom 27.12.2021 auf Seite 2 unten nochmals klar, dass im Falle eines Impfschadens eine Staatshaftung für sogenannte "Versorgungsansprüche" bei Impfschäden nur bei STIKO-Empfehlungen (derzeit nur für vorerkrankte Kinder von 5-11 Jahren!!) greift.
Ärzte tappen in eine gigantische Haftungsfalle, wenn sie die Kleinen dennoch impfen! Die Berufshaftpflichtversicherung wird vermutlich nicht eintreten!
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" - auch kostenlos als eBook erhältlich Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Telegramkanal von Beate Bahner: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
Gemeinsam sind wir stark - 💛- Für unsere Kinder. . Für uns . steht das WIR - Gefühl an erster Stelle. 🔸Wir sind da. Füreinander und Miteinander. . 🔸Mit Herz, Menschlichkeit und Liebe, . ...