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KEINE STAATSHAFTUNG für Impfschäden bei gesunden Kindern zwisc | ® ElternNetzwerk

KEINE STAATSHAFTUNG für Impfschäden bei gesunden Kindern zwischen 5 und 11 Jahren

Der neue Gesundheitsminister Lauterbach stellt in seinem Schreiben vom 27.12.2021 auf Seite 2 unten nochmals klar, dass im Falle eines Impfschadens eine Staatshaftung für sogenannte "Versorgungsansprüche" bei Impfschäden nur bei STIKO-Empfehlungen (derzeit nur für vorerkrankte Kinder von 5-11 Jahren!!) greift.

Ärzte tappen in eine gigantische Haftungsfalle, wenn sie die Kleinen dennoch impfen! Die Berufshaftpflichtversicherung wird vermutlich nicht eintreten!

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" - auch kostenlos als eBook erhältlich
Mitglied der Anwälte für Aufklärung

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