„Der Grund: „Freiheitseinschränkungen in Form von Isolationsanordnungen gegenüber einzelnen Bürgern lassen sich grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Inzidenz in der Bevölkerung eines Landkreises begründen“, heißt es im Urteil des BayVGH.
„Hintergrund für das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes war eine Quarantäne- Anordnung für eine ganze Schulklasse aufgrund eines positiv getesteten Schülers im Oktober 2020“, sagt der Forchheimer Anwalt Mario Bögelein (48) zu BILD.
„Der BayVGH hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das Urteil dürfte aber bereits jetzt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vielzahl von Isolationsanordnungen und gegbenfalls auch darüber hinaus grundlegende Bedeutung haben.“
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