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Bundesverfassungsgericht sieht Masernimpfpflicht als verfassun | 📰 Newsletter Eltern für Aufklärung und Freiheit

Bundesverfassungsgericht sieht Masernimpfpflicht als verfassungskonform an

Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß die Masernimpfpflicht gebilligt.
Dabei hat es umfangreich auf seine Rechtsprechung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bezüglich der mRNA-Injektionen zurückgegriffen. Allerdings ist die Datenlage bei Masern erheblich größer und besteht über einen längeren Zeitraum als bei den Covid-Stoffen.

Was waren die Problemstellung der Entscheidung?

Ist eine Masernimpfpflicht verfassungskonform?

Der Masernimpfstoff wird in Deutschland nicht als Einzelimpfstoff, sondern nur in Kombination mit anderen Impfstoffen als 3fach- bzw. 4fach-Kombination angeboten.

Die Impfung greift in das Elternrecht und in die körperliche Unversehrtheit des Kindes ein.

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Dass das Bundesverfassungsgericht die verpflichtende Masernimpfung für Menschen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und entweder im Gesundheitswesen / Schule oder erlaubnispflichtiger Kindertagesbetreuung arbeiten oder Schule / Kita besuchen als verfassungsgemäß ansehen würde, war nach den "Impfentscheidungen" der letzten zwei Jahre zu erwarten.
Ein mutmaßlicher Schutz des Kollektivs überragt die Freiheit des Einzelnen; das ist inzwischen Konsens in der Bundesrepublik.

Die Impfpflicht ist kein Impfzwang. D.h. Kinder dürfen zwar ohne Immunitätsnachweis nicht in eine Kita, private Betreuung , Babysitting und gemeinschaftliche Betreuungsorganisation durch Eltern ist nicht umfasst.

Die Schulpflicht ist nicht berührt. D.h. ungeimpfte Kinder dürfen nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

Als Kombinationsimpfstoffe sind ausschließlich Kombinationen gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken erlaubt, andere Stoffe dürfen nicht hinzugefügt werden.

Einzelimpfstoffe aus der Schweiz sind ausreichend.

Wie können Eltern damit umgehen?

Der Weg in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung ist versperrt. Kinder im nicht schulpflichtigen Altern müssen durch die Eltern selbst oder durch eigenorganisierte nicht erlaubnispflichtige Kinderbetreuung betreut werden.

Für die Schulzeit sollte bereits Geld angespart werden. Der Schulbesuch kostet ein einmaliges Bußgeld bis zu 2.500 €, wenn die Immunität nicht nachgewiesen ist. Das ist der Preis für das Ungeimpftsein.

Mein Kommentar:

Der deutsche Staat kennt offensichtlich nur Repression, Zwang und Pflicht. Obwohl die Evaluierungskommission darauf verwiesen hat, dass verpflichtende Maßnahmen im Gesundheitsbereich sich eher kontraproduktiv auswirken.
Diejenigen Eltern, die auch nach Ansprache durch Arzt, Schule oder Kita die Masernimpfung aus ihren individuellen Gründen ablehnen, werden sich auch durch Pflicht und Bußgeldandrohung nicht umentscheiden.
Es ist zu erwarten,, dass - ähnlich wie bei Corona- Ausweichbewegungen stattfinden werden. Es wird sogenannte "Masernpartys" geben, Eltern werden sich Bescheinigungen über Kontraindikationen (ggf. im europäischen Ausland) besorgen, manche werden ins Ausland umsiedeln und einige werden den Schweizer Impfstoff besorgen oder ihre Kinder privat betreuen und in der Schule die Kinder "freikaufen".
Eine Impfpflicht hat überhaupt keine oder nur eine marginale Auswirkung auf die Anzahl der geimpften Menschen (Quelle). Im Gegenteil hat der staatliche Druck in Bezug auf die Corona-Injektion die Impfbereitschaft in Deutschland signifikant gesenkt und das Vertrauen in staatliche Institutionen massiv beschädigt, dennoch sind die meisten Ungeimpften bereits aus ohnehin gesetzlich anerkannten Gründen ungeimpft oder deshalb, weil ihnen (beispielsweise durch Zuzug) die Kenntnis über ihre Möglichkeiten fehlt.

Eine Impfpflicht - egal wie - beschädigt massiv das Vertrauen in das gesellschaftliche Zusammenleben und erzeugt Gegenreaktionen. Eine Staatsmacht, die den Bürgern nicht vertraut und auf Angst, Einschüchterung und Zwang und nicht auf Diskurs setzt, delegitimiert sich selbst.

t.me/RA_Ludwig

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