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Keine Maskenpflicht und auch keine Testpflicht an Schulen in N | 📰 Newsletter Eltern für Aufklärung und Freiheit

Keine Maskenpflicht und auch keine Testpflicht an Schulen in NRW

Da diese Woche die Sommerferien in NRW enden hat die Landesregierung bereits eine neue Schutzverordnung erlassen. Die neue Coronaschutzverordnung NRW ist ab dem 08.08.2022 gültig aber sie enthält keine Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen.

Bedeutet, dass an allen Schulen in NRW keine Maskenpflicht vorgesehen ist.

Auch ist geregelt, dass Testungen an Schulen nur auf freiwilliger Basis des jeweiligen Schülers erfolgen kann. Bei Schulveranstaltungen kann die Teilnahme eines Kindes welches Symptome hat von einem negativen Testergebniss abhängig gemacht werden.

Schüler werden also nur noch getestet wenn sie sich selber freiwillig testen lassen möchten.

Trotzdem bin ich mir sicher, dass leider wieder einige Schulleiter einfach die Maskenpflicht beschließen werden. Berufen werden sich die Schulleiter fälschlicherweise auf das Hausrecht jedoch ist bereits mehrfach entschieden worden, dass das öffentliche Hausrecht nicht als Grundlage für eine sogenannte Maskenpflicht dienen kann.

Falls auch an Ihrer Schule die Maskenpflicht angeordnet wird dann können Sie mich gerne per E-Mail über

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Ich verfasse betroffenen Eltern dann gerne einen entsprechenden Schriftsatz mit welchem diese sich gegen die rechtswidige Maskenpflicht wehren können.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian