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Familiengerichte dürfen bei Kindeswohlgefährdung durch Schulen | 📰 Newsletter Eltern für Aufklärung und Freiheit

Familiengerichte dürfen bei Kindeswohlgefährdung durch Schulen nicht eingreifen
Im Frühjahr 2021 haben Amtsgerichte Schulen untersagt, Kindern zum Tragen von Masken zu verpflichten. Grund: Kindeswohlgefährdung.
Richter und Gutachter haben die Härte des Staates zu spüren bekommen. Anzeigen wegen Rechtsbeugung und Hausdurchsuchungen.
Dabei gab es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Familiengerichte nicht für Fragen der Kindeswohlgefährdung zuständig sind, wenn diese von Behörden oder Amtsträgern begangen werden.
Zuständig für Verfahren wegen Kindeswohlgefährdungen in Schulen und staatlichen Kindergärten sind die Verwaltungsgerichte.
Während Familiengerichte sich um das Kindeswohl bereits dann kümmern müssen, wenn sie von dessen Gefährdung Kenntnis haben, dürfen Verwaltungsgerichte erst tätig werden, wenn ein förmliches Verfahren eröffnet ist.
Ob diese Entscheidung im Sinne der Kinder ist, darf bezweifelt werden.

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