🔥 Fett schnell verbrennen. Erfahren Sie wie! 💪

Hier der Rechtsrat: Kündigen Sie das Abonnement unter Beruf | So werden wir dumm gehalten

Hier der Rechtsrat:

Kündigen Sie das Abonnement unter Berufung auf die Diskriminierung und den Verstoß gegen unsere Grund- und Menschenrechte fristlos. Wer noch nicht gezahlt hat, stellt sofort jede Zahlung ein, widerruft die Einzugsermächtigung oder den Lastschriftauftrag.
Wichtig: Sie müssen nicht auf auf irgendwelche schriftlichen Mahnungen, Drohungen und Ankündigung der Erhöhung der Kosten durch "Mahngebühren und Anwälte" reagieren. Es wird nichts passieren!

Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, müssen Sie unbedingt innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt reagieren und fristgerecht per Fax oder Post (niemals per EMAIL!) WIDERSPRUCH eingelegen - das steht alles genau auf dem Mahnbescheid! Dies ist das erste und einzige Mal, dass Sie wirklich reagieren müssen, sonst wird die Forderung rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Für all dies braucht es keinen Anwalt! Sparen Sie sich bis dahin also dieses Geld!

Bei fristgerechtem Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss jetzt die BVG oder die Bahn selbst reagieren und aktiv eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht gegen Sie einreichen.
Angesichts der geänderten Bedingungen, denen Sie zuvor nie zugestimmt haben, halte ich die Klage gegen Sie für erfolglos.

Es würde mich allerdings überraschen, wenn dies tatsächlich passiert und Sie wirklich nach Ihrer fristlosen Kündigung von der Bahn verklagt werden.

Auch bei Gericht können Sie sich selbst vertreten, Sie brauchen keinen Anwalt vor dem Amtsgericht!!

Also nicht einschüchtern und bedrohen lassen!

Bitte beachten: Ich selbst kann und werde diese Verfahren nicht führen und vertreten, dafür habe ich leider keine Zeit. Bitte also keine entsprechenden Anfragen an mich! Sondern gegebenenfalls mit anderen Betroffenen zusammenschließen und so reagieren, wie empfohlen!

Wer schon bezahlt hat, für den ist es schwieriger: Denn jetzt müssen Sie versuchen, die Kosten zurückzuerhalten. Hierfür müssen jetzt Sie selbst aktiv werden und zunächst schriftlich die Kosten zurückfordern. Falls dies verweigert wird, müssen Sie jetzt selbst eine Zahlungsklage gegen den Bus- und Bahnbetreiber erheben - auch dafür ist KEIN Anwalt nötig! Wer also sein Geld zurück will, muss leider selbst aktiv werden und Gerichtskosten vorfinanzieren (die allerdings nicht hoch sind).

Ich selbst kann und werde auch diese Verfahren nicht führen, bitte finden Sie - falls Sie anwaltlich vertreten werden wollen - einen Anwalt vor Ort. Eine Zahlungsklage kann jeder Anwalt führen, dafür braucht es keine besonderen Kompetenzen.

Bitte zu diesem Thema keine tausende Mails und Anfragen an mich, ich kann und werde diese nicht beantworten!
Was hier passiert, ist zwar eine Riesensauerei und die Diskrimimierung ist absolut unerträglich. Aber meine aktuellen Schwerpunkte liegen jetzt bei den Impfungen, den Todesfällen und schweren Nebenwirkungen und bei der Verhinderung der Kinderimpfung.
Danke für Ihren Respekt vor meiner begrenzten Zeit und Arbeitskraft.

Vielleicht können wir in den nächsten Tagen oder Wochen ein Klageformular zur Verfügung stellen. Auch hier bitte von Nachfragen absagen!! Ich saufe ab in Mails...

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht,
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Telegramkanal: https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung

Mein Telegramkanal:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner

https://www.buchkomplizen.de/
Buchkomplizen | 3 Treffer für "Beate bahner Corona-Impfung"