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Die Europäische Union scheint Handhaben zur Tötung von Mensche | Larken Rose - Die gefährlichste aller Religionen / Hörbuch

Die Europäische Union scheint Handhaben zur Tötung von Menschen zu liefern, auch zur Massentötung:

Europäische Menschenrechtskonvention, Abschnitt I Rechte und Freiheiten, Art. 2, Abs. (2):

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

Das wesentliche Merkmal der Begriffe „Aufruhr“ und „Aufstand“ ist deren Unbestimmtheit. Ob eine Versammlung noch eine Demonstration ist, und die Teilnehmer folglich nicht getötet werden dürfen, oder ob eine Versammlung ein Aufruhr ist und die Teilnehmer getötet werden dürfen, ergibt die Interpretation (siehe unten).

Das Unfassbare daran ist, dass sowohl die Interpretation, als auch die Entscheidung und auch die Durchführung der Tötungen ein- und derselben Organisation obliegt, also dem Staat. Im Kern scheint die Europäische Menschenrechtskonvention eine Argumentationshilfe zur Tötung von Menschen zu sein. Es darf also nicht ohne Grund getötet werden. Wie der Staat legal töten kann, ohne mit Gesetzen in Konflikt zu kommen, das beschreibt die EMRK.

Quelle Grafik unten: Universität des Saarlandes, „Logik und Rechtsanwendung“

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