2021-12-06 13:25:04
Neuer Entwurf des Infektionsschutzgesetzes: Ampel will Schließung von Gastro-Betrieben ermöglichen
Der neue Gesetzentwurf sieht eine Teil-Impfpflicht ab 16. März vor. Länder dürfen drastische Corona-Maßnahmen bis 15. Februar verlängern.
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP wollen besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländern auch die Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen ermöglichen.
In dem veränderten Paragraphen 28a heißt es in dem Entwurf, dass auch künftig die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel untersagt sein soll, "sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt".
Impfpflicht für Pflege- und Klinik-Personal
Zudem wollen SPD, Grüne und FDP die Bund-Länder-Forderung nach einer Teil-Impfpflicht umsetzen.
"Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen", heißt es in dem Entwurf.
Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. März vorlegen. "Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden", heißt es. Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten.
Zahn- und Tierärzte sollen auch impfen
Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, soll zudem auch "Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen" vorübergehend das Impfen erlaubt werden. Sie müssen aber eine entsprechende Schulung haben.
Das Infektionsschutzgesetz soll in den kommenden Tagen im Bundestag beraten und beschlossen und noch vor dem 15. Dezember auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Eine Mehrheit in beiden Kammern gilt trotz der Abstimmung ohne Fraktionszwang als sicher, weil auch die künftig oppositionelle CDU/CSU mehrheitlich dieser Teilimpfpflicht zustimmen dürfte.
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