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Das Bundesverfassungsgericht verkündet quasi den Eintritt von | DieStundeDerWahrheit

Das Bundesverfassungsgericht verkündet quasi den Eintritt von Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht)

Das Widerstandsrecht besagt das Folgende:

"Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört und.a.

Art. 19 Abs. 4 GG:

"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."

Wesentliches Merkmal des Rechtswegs ist Art. 103 Abs. 1 GG:

"Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."

Das Bundesverfassungsgericht hat diesen zivilisatorischen Rechtsanspruch für Personen, die nicht mit einem mRNA-Stoff behandelt sind, in seinem Kern abgeschafft.

Nochmal, zum lesen: Das Bundesverfassungsgericht hat meinem Kollegen Rechtsanwalt Friedemann Däblitz bestätigt: Nur Geimpfte und Genesene dürfen noch in das Gericht. Auch Anwälte, Verfahrensbeteiligte und Richter müssen Geimpft und negativ PCR getestet sein.

Der Rechtsstaat ist also nicht mehr nur sachlich-rechtlich tot, sondern auch das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG und die Justiziellen Rechte aus Art. 47 ff. der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION und Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention gelten vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr für „Ungeimpfte“. Dies alles, obwohl hier in diesem Land niemand verpflichtet sein soll, sich impfen zu lassen.

Da keine Instanz über dem Bundesverfassungsgericht über diese Anordnung entscheiden kann, ist gem. Art. 20 Abs. 4 GG andere Abhilfe nicht mehr möglich.

Wir erleben Geschichte.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

Kanal des Kollegen Friedemann Däblitz:

@RA_Friede