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Früher nannte man das Euthanasie „Geimpfte Personen mit | DieStundeDerWahrheit

Früher nannte man das Euthanasie

„Geimpfte Personen mit Behinderung: "Personen ab zwölf Jahren mit einer schweren intellektuellen Behinderung wird nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung des Impfschutzes eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten."

Geimpfte Personen mit Behinderung ohne Immunantwort: "Bei Personen mit schwerer intellektueller Behinderung besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort und damit trotz verabreichter Impfungen eines fehlenden Schutzes gegen COVID-19. Deshalb soll ihnen sowohl nach der vierten Woche nach der zweiten Impfstoffdosis als auch nach der vierten Woche nach der dritten Impfstoffdosis eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARSCoV-2-Spike-Protein angeboten werden. Das Ergebnis der ersten Antikörpertestung muss nicht abgewartet werden, bevor eine dritte Impfstoffdosis verabreicht werden kann.“

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gesundheitsminister-geben-gr-c3-bcnes-licht-f-c3-bcr-testpflicht-von-besch-c3-a4ftigten-und-weitere-regeln-f-c3-bcr-corona-auffrischimpfungen/ar-AAPoWDd