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Grundgesetz Artikel 2 2) Jeder hat das Recht auf Leben und kö | Wissenseffekt

Grundgesetz Artikel 2
2) Jeder hat das Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Grundgesetz Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Impfpflicht mit Corona Impfstoff erlaubt?
Professor Dr. Martin Schwab erklärt:
Trotz Einschränkungen der Grundrechte wurden die Grundrechte nicht abgeschafft

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
kann nicht eingeschränkt werden, wenn das Risiko durch Nebenwirkungen zu hoch ist,
Unverhältnismäßig wäre es, wenn man mit der Verabreichung des Impfstoffs einen Schlaganfall, Gesichtslähmung, Thrombosen oder seinen eigenen Tod riskiert.

FÜR LEBEN DARF MAN KEIN LEBEN OFPERN
Urteil 2006 Bundesverfassungsgericht
Eine Impfpflicht - der Zwang sein eigenes Leben opfern zu müssen -
würde das Urteil des Bundesverfassungsgericht missachten.

Das Grundrecht auf Leben wurde nicht eingeschränkt.