2021-04-22 08:54:02
Mein Ansage:
Das HatDeutschlandnicht-Gericht wird in einigen Punkten sehr schwammig das Ermächtigungsgesetz rügen und zur Verbesserungen aufrufen, was aber auf die lange Bank geschoben wird und NIEMALS passieren wird, man denke nur an das Urteil zu den Beamten die es nicht geben sollte aus dem Jahr 1956 wenn ich nicht irre...
Bundeslockdown: Erste Verfassungsklage liegt bereits vor
Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Ein SPD-Abgeordneter sowie die FDP hatten dafür bereits im Vorfeld eine Verfassungsklage angekündigt. Der Entwurf einer Verfassungsklage eines renommierten Staatsrecht-Experten liegt bereits vor.
Der SPD-Abgeordnete Florian Post und sein Anwalt wollen eine Verfassungsbeschwerde einreichen, sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft treten. Der „Bild“-Zeitung liegt bereits der 47-seitige Entwurf vor, der von dem renommierten Staatsrecht-Experten Prof. Dietrich Murswiek geschrieben wurde.
In diesem werden in erster Linie die Kontaktbeschränkungen in der Familie und die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr früh als Verletzung der Grundrechte der Bürger angeprangert. Sie seien „unverhältnismäßig“ und „verfassungswidrig“.
Ähnlich betrachtet werden die geplanten Schließungen in der Außengastronomie, im Einzelhandel und bei Bussen und Bahnen. Beispielsweise wären Alternativen in der Außengastronomie möglich, die nicht bedacht wurden: Gastwirte könnten beispielsweise „Tische für mehrere Personen auf Personen aus einem Haushalt beziehungsweise auf Gruppen beschränken“, die sich laut Kontaktbeschränkungen „sogar in geschlossenen Räumen treffen“ dürften.
Bei den Ausgangssperren habe man sich mit „allgemeinen Behauptungen und Vermutungen begnügt“, kritisiert der Experte. Denn sei man nachts in einer menschenleeren Stadt oder auf dem Land unterwegs, sei die Infektionsgefahr praktisch bei null. „Dass es zu einer Infektion bei einer Begegnung im Treppenhaus nach Verlassen der Wohnung kommen könne, ist eine an den Haaren herbeigezogene Konstruktion, aber keine epidemiologisch relevante Gefahr“, zitiert „Bild“ den Juristen.
Inzidenzwerte verfassungswidrig
Die Inzidenzwerte seien dahingehend verfassungswidrig, da sie von der jeweils verfolgten Teststrategie abhängig und mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unvereinbar seien. „Je mehr PCR-Tests durchgeführt werden, desto mehr positive Ergebnisse in absoluten Zahlen und auch in Relation zur Bevölkerung (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) wird man finden. Würde man umgekehrt wesentlich weniger testen, sänke automatisch die vom RKI ermittelte Inzidenz“, so Murswiek. Zudem müsse man die Lage der Intensivstationen in die Beurteilung einbeziehen.
Weiter stellt der Jurist fest, dass man die Inzidenzwerte einzelner Städte nicht als Ausgangsbasis für einen Lockdown im gesamten Landkreis nehmen kann und die Werte eines Landkreises differenziert zu den Werten in den Nachbarkreisen betrachten muss. Den Landräten und Bürgermeistern würde die Möglichkeit genommen, vor Ort und individuell angemessen auf eine tatsächliche Gefahr der Überlastung der Intensivstationen zu reagieren und andersherum.
Murswiek sagte laut „Bild“: „Das Gesetz ist daher insoweit verfassungswidrig, als es keine Abweichung vom gesetzlichen Schema zulässt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt oder in einem Teil eines Landkreises trotz Überschreitung des Schwellenwertes keine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems besteht.“
Spätestens am Freitag soll das Gesetz den Bundesrat passieren und zur Unterzeichnung auf dem Schreibtisch des Bundespräsidenten landen. Sollte es dazu kommen, will Post der „Bild“ zufolge „in jedem Fall einen Eilantrag stellen“. Das Urteil der Verfassungsrichter könnte dann binnen weniger Tage fallen.
Quelle: https://ishort.ink/AgBy
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