„Ein 118 Seiten langes Gutachten komme «unter Berücksichtigung | denkdeinding
„Ein 118 Seiten langes Gutachten komme «unter Berücksichtigung aller verfügbaren Beweismittel» zum Ergebnis, dass keine «objektivierbaren» Anhaltspunkte vorlägen, die straf- oder arbeitsrechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter rechtfertigten.“
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