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Das Siegel Teil 3 Das Rechtliche. Rechtlich ist jedes dien | zur Befreiung Deutschlands, unserer Heimat.

Das Siegel Teil 3

Das Rechtliche
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Rechtlich ist jedes dienstliche „Siegel“ einzigartig (gegenüber beliebig herstellbaren „Stempeln“ – es verhält sich hier ähnlich wie bei dem Unterschied zwischen Fahne  und Flagge). Wer es führen darf, ist eigens geregelt.

Während Dienstsiegel zunächst nur dazu dienten, Schriftstücke als Konvolut zusammenzuhalten, dienten sie später auch als Bescheinigung für eine Aussage und vor allem für die Echtheit eines Dokumentes (Beurkundung, Beglaubigung).

Anfänglich waren Dienstsiegel auch mit eingearbeiteten Bändseln versehen. Dienstsiegel wurden zunächst in der Antike von Herrschern und im Laufe der Zeit von den Amtskirchen verwendet, bis sich (zusätzlich) ein eigener Behördenapparat herauskristallisierte.

Damals gab es keine Briefumschläge und die "Korrespondenzen" wurden eingerollt und mit einem Siegelstempel oder Siegelring mit Siegelwachs versiegelt.

Unser Siegel ist unser eigener
Fingerabdruck


@der17stammtisch