Schock für ARD + ZDF: Klage gegen GEZ erfolgreich Gute Nachr | Daniel Prinz News
Schock für ARD + ZDF: Klage gegen GEZ erfolgreich
Gute Nachrichten:
»"Der rechtliche Hintergrund ist von erheblicher und grundsätzlicher Bedeutung", so die Rechtsanwältin Karolin Ahrens, die das Anwaltsteam des Beitragsblockersleitet. "Sämtliche Gerichtsvollzieher in der Bundesrepublik sind seit dem 01.08.2012 freiberuflich tätig und aufgrund einschlägiger Gesetzesänderungen u.a. in der GVO (Gerichtsvollzieherordung) nicht mehr als Beamte der Justiz tätig." Voraussetzung für eine Ersatzvornahme - sprich dass ein Freiberuflicher hoheitlich tätig werden darf - ist nämlich, dass die Handlung übertragbar ist. Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG iVm Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG ist jedoch die Zwangsvollstreckung - die ggf. unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs erfolgt - nicht auf Freiberufler übertragbar und damit in der jetzigen Form verfassungswidrig.«
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