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Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im einstweiligen Verfügungs | Der Selbstdenker - Tommy Positiv

Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!

der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.
Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen!

"Eine einseitige Suspendierung von der Arbeit ist wegen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig" (BAG, Urteil vom 21.09.1993 – 9 AZR 335/91)