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GLEICHGESCHLECHTLICHE EHE - URTEIL DES GERICHTSHOFS FÜR MENSCH | Gabriele Curschmann-Käsinger

GLEICHGESCHLECHTLICHE EHE - URTEIL DES GERICHTSHOFS FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASSBURG - FRANKREICH*

Einstimmig hat der Weltgerichtshof für Menschenrechte wörtlich festgestellt, dass es kein Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe gibt". Die 47 Richter aus den 47 Ländern des Europarates, die Mitglieder des Plenargerichtshofs von Straßburg (das wichtigste Menschenrechtsgericht der Welt) sind, veröffentlichten eine Erklärung von großer Relevanz, die durch den Fortschritt der Informationen und ihr Einflussfeld überraschend zum Schweigen gebracht wurde. Tatsächlich billigten alle 47 Richter einstimmig das Urteil, dass "es kein Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Der Satz basierte auf einer Vielzahl von philosophischen und anthropologischen Überlegungen, die auf der natürlichen Ordnung, dem gesunden Menschenverstand, wissenschaftlichen Berichten und natürlich dem positiven Recht basierten. Im letzteren Fall basierte das Urteil insbesondere auf Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies entspricht auch Vertragsbeschlüssen in Bezug auf Menschenrechte, insbesondere den Artikeln 17 des P San José Act und 23 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. In diesen historischen Resolutionen entschied der Gerichtshof, dass der Begriff der Familie nicht nur "das traditionelle Konzept der Ehe, das heißt die Vereinigung eines Mannes und einer Frau" in Betracht zieht, sondern auch, dass den Regierungen keine "Verpflichtung zur Öffnung der Ehe mit Personen gleichen Geschlechts" auferlegt werden sollte. In Bezug auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung fügte der Gerichtshof auch hinzu, dass es keine Diskriminierung gibt, da "die Bundesstaaten die Ehe nur heterosexuellen Paaren vorbehalten können".

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