@rechtsanwaeltin_beate_bahner Kurz zusammengefasst die wichtigsten Infos zur "Impfpflicht" im Gesundheitswesen Niemand wird zum Impfen gezwungen.
Der Arbeitgeber muss Sie weder freistellen, noch muss er kündigen!
Er kann sich vor Sie auch als nicht geimpftes Personal stellen!!
Das ist der
Loyalitätstest des Arbeitsgebers für seine Mitarbeiter!
Nur das Gesundheitsamt kann und muss mögliche Schritte einleiten (evt. Bußgeld oder Betretungsverbot).
Das kann Wochen und Monate dauern!
Mein Tipp also weiterhin: Kühlen Kopf bewahren, abwarten und Tee trinken!!
Hier
mein Kurzvideo dazu!
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Mein Telegramkanal:
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Meine Homepage:
www.beatebahner.de
Quelle Telegram @CoronaImpfschaedenDeutschland