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Durchführungsverordnung (EU) 2019/637 über Cholecalciferol (Vi | Corona_Fakten

Durchführungsverordnung (EU) 2019/637 über Cholecalciferol (Vitamin D3)
Einstufung als Stoff mit endokrinschädlichen Eigenschaften, die sich nachteilig auf Menschen auswirken können

In einem wenig bekannten Amtsblatt der Europäischen Kommission wird die Verwendung von Cholecalciferol (Vitamin D3) als Wirkstoff in Biozidprodukten für Rodentizide genehmigt, allerdings nicht ohne Bedenken hinsichtlich seiner Einsatzweise zur Nagetierbekämpfung.

Bedenken für die Substanz "Cholecalciferol (Vitamin D3)":

Endokrine Schädigung
Cholecalciferol (Vitamin D3) wird als ein Prohormon angesehen, das die Kriterien für die Einstufung als Stoff mit endokrin-schädigenden Eigenschaften erfüllt, die sich nachteilig auf Menschen auswirken können. Endokrin-schädigende Eigenschaften beziehen sich auf die Fähigkeit einer Substanz, das hormonelle Gleichgewicht des Körpers zu stören, was zu verschiedenen Gesundheitsproblemen führen kann.

Primär- und Sekundärvergiftung
Es besteht die Besorgnis, dass die Verwendung von Produkten, die Cholecalciferol enthalten, zu Primär- und Sekundärvergiftungen führen kann, selbst wenn restriktive Risikomanagementmaßnahmen ergriffen werden. Primärvergiftung bezieht sich auf die direkte Vergiftung von Nagetieren, die das Rodentizid aufnehmen, während Sekundärvergiftung auftritt, wenn Raubtiere oder Aasfresser vergiftete Nagetiere fressen und dadurch selbst Vergiftungserscheinungen entwickeln.

Kriterien für die Einstufung als zu ersetzender Wirkstoff
Aufgrund der oben genannten Bedenken erfüllt Cholecalciferol auch die Kriterien für die Einstufung als "zu ersetzender Wirkstoff" gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Wirkstoffe, die als "zu ersetzend" eingestuft werden, sind solche, bei denen besondere Bedenken bestehen, und deren Verwendung daher eingeschränkt oder durch sicherere Alternativen ersetzt werden soll.

Laborgefertigte Substanzen spiegeln nicht die komplexe Biologie eines gesunden Organismus wider; daher fordern Forscher zu Recht, dass solche Nahrungsergänzungsmittel wie Medikamente reguliert werden sollten.

EU-Durchführungsverordnung



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