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Der Verhandlungstag in Göttingen am 27.02.2024 ist anders verl | corona-ausschuss.de

Der Verhandlungstag in Göttingen am 27.02.2024 ist anders verlaufen als geplant. Ursprünglich sollten Justus Hoffmann ja für 45 Minuten noch einige Restfragen gestellt werden, danach wäre ich an der Reihe gewesen mit Zeugenaussage und Befragung. Es kam dann genau anders herum, Justus Hoffmann wurde fast den ganzen Tag befragt (zum Schluss etwas redundant) und ich konnte dann eine halbe Stunde lang mit meiner Zeugenaussage beginnen. Möglicherweise geht es am Freitag weiter, vielleicht auch erst nächste Woche. Der Haus-Deal stellt sich aktuell so dar, dass Marcel Templin sich offenbar ausschliesslich auf die formale Rechtsposition eines Grundschuldgläubigers beruft. Die Konstellation ist nach aktuellem Erkenntnisstand also vergleichbar damit, dass ein Bankkunde bei einer Bank noch einen Kredit in Höhe von € 100.000 offen hat und grade sein Haus für € 1.000.000 verkaufen will, die Bank schaut ins Grundbuch und sagt, oho, da stehen wir ja noch mit einer Grundschuld in Höhe von € 600.000 drin und wir können auch noch fiktive Grundschuldzinsen in Höhe von € 400.000 formal geltend machen, kommt, holen wir uns dieses Geld, wir können etwas Liquidität gebrauchen. Der Bankkunde kann dann - das Insolvenzrisiko der Bank tragend - der Bank wegen seiner € 900.000 hinterherlaufen. Um so etwas zu vermeiden, werden Sicherungszweckerklärungen abgegeben, das heisst, der Bankkunde bestimmt, dass die Bank immer nur in der geschuldeten Kredithöhe und wegen realer Vollstreckungskosten aus der Grundschuld vorgehen kann. Klar ist und bleibt: Geld, das man aus einer Grundschuld erhalten hat, kann dauerhaft nur behalten werden, wenn es dafür einen anderen Rechtsgrund gibt als das reine "Zugreifen-Können". Was mich in diesem Zusammenhang interessiert, diese Frage ist aber gestern nicht beantwortet worden: wer hat eigentlich den Kaufvertrag des Hauses unterschrieben? Reiner Fuellmich selbst? Warum hat er im Vertrag dann nicht gleich verbindlich geregelt, dass das Geld aus dem Hausverkauf an den Corona-Ausschuss zurückgezahlt werden sollte, so dass so etwas wie der Haus-Deal gar nicht erst passieren konnte? Ich hatte im Sommer 2022 ja auf die Abtretung einer Grundschuld an den Ausschuss gedrungen. Und wie kommt es, dass Marcel Templin von einem Käufer € 1.158.000 erhalten konnte, während dieser nur € 1.050.000 schuldete (ein zweiter Grundstücksteil war für € 300.000 an einen Nachbarn von Reiner Fuellmich verkauft worden), bislang war ja der Eindruck entstanden, dass ein "Vergleich" nur mit einem der zwei Grundstückkäufer geschlossen worden war. Sind in dieses Geschehen möglicherweise noch weitere Personen verwickelt? Ich bin sehr gespannt auf die spätere Vernehmung von Marcel Templin. Ich habe Reiner Fuellmich im Prozess vorgeschlagen, doch eine klare Anweisung an Marcel Templin zu erteilen, das Geld nun unverzüglich an die Ausschuss-Gesellschaft auszuzahlen (oder für diese auf einem Notaranderkonto zu hinterlegen). Auf diese Weise wäre man schon mal einen großen Schritt weiter.