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Im Strafverfahren gegen Reiner Fuellmich sollen nun zeitnah Ju | corona-ausschuss.de

Im Strafverfahren gegen Reiner Fuellmich sollen nun zeitnah Justus Hoffmann und Antonia Fischer vernommen werden. Diese sind als sog. Adhäsionskläger im Verfahren zugelassen. Das bedeutet, dass sie eine zivilrechtliche Rückzahlungsklage gegen Reiner Fuellmich im Strafverfahren anhängig gemacht haben. Eine Kopie der Klageschrift unserer gemeinsamen Gesellschaft haben mir die beiden trotz mehrfacher Aufforderung nicht übermittelt. Wie bekannt befinden sich mit Wissen von Justus Hoffmann möglicherweise mindestens € 550.000 aus dem Verkaufserlös von Reiner Fuellmichs Haus ohne erkennbaren Rechtsgrund bei Rechtsanwalt Marcel Templin, dem dritten "Hafenanwalt". Als Adhäsionskläger haben die beiden nun Akteneinsichtsrecht und können in den Sitzungen selbst Fragen stellen. Mir ist ja Ende 2023 - ausgerechnet - von Marcel Templin als beauftragtem Anwalt meine gerichtliche Inanspruchnahme wegen der von Reiner Fuellmich nicht zurückgeführten € 700.000 angedroht worden. Vor diesem Hintergrund habe ich nun meinen Anschluss an das Strafverfahren als Nebenklägerin erklärt und Adhäsionsklage erhoben auf Freistellung von den gegen mich erhobenen Forderungen. U.a. weil ich nicht damit rechnen kann, von meinen Mitgesellschaftern Justus Hoffmann und Antonia Fischer zeitnah und korrekt informiert zu werden, benötige ich ein eigenes Akteneinsichts- und Befragungsrecht - insbesondere mit Blick auf die Zeugen Marcel Templin, Justus Hoffmann und Antonia Fischer. Der Vorgang um den "Haus-Deal" muss vollumfänglich aufgeklärt werden, einiges andere auch. Allen haltlosen Anschuldigungen gegen meine Person werde ich entschieden entgegentreten.