2021-11-23 11:48:03
Gefunden:
Inzidenzwert ein Fake?
Wolfgang sagt:
20. November 2021 um 13.05 Uhr
Also Leute,
um mal zu beweisen,
WIE BETROGEN WIRD…….
ZITAT
Paragraph 2 SchAusnahmeV:
„Geimpft“ ist, wer sich tatsächlich hat impfen lassen und KEINE COVID-typischen Krankheitssymptome hat.!!!!
Wer tatsächlich geimpft ist und dennoch KRANK ist, ist KEINE „GEIMPFTE PERSON“.!!!!!!!
KLAR SOWEIT ???
Geimpfte gelten nur dann als „geimpft“, wenn sie NICHT KRANK sind.
NA KAPIERT???
Zur „geimpften Person“ wird diese Person erst wieder, wenn sie nicht mehr krank ist.!!!!!
Stirbt eine zuvor tatsächlich geimpfte Person an/mit COVID, dann ist diese Person nicht „geimpft“, sondern „ungeimpft“.
Kommt eine tatsächlich geimpfte Person mit COVID-Symptomen in ein Krankenhaus, gilt sie als „ungeimpft“.
Als geimpft gilt, wer vollständig geimpft ist und bei dem keine Symptome einer möglichen COVID-19 Infektion vorliegen.
Dadurch ist gewährleistet, dass (fast) nur Ungeimpfte erkranken.
= Legaldefinition.
Eine Legaldefinition kann einen Begriff bewusst anders als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich definieren.
Eine Legaldefinition ist verpflichtend, verbindlich, d.h. alle müssen sich daran orientieren und entsprechende Rechtsfolgen daraus ableiten.
Info: Bürgermeister a. D.
Kreistagsmitglied
Ich möchte aus Gründen des Datenschutzes den Namen nicht weitersagen.
Bekam diese Info als ausführliche Mail.
Unser Gesetzgeber hat in Paragraph 2 Nr. 1 den Begriff „geimpfte Person“ definiert.
Schutzmaßnahmen- Ausnahmeverordnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/__2.htm
DAS IST DIE GRÖSSTE VERARSCHUNG SEIT 80 JAHREN!!
Quelle: https://krisenfrei.com/inzidenzwert-ein-fake/#comment-175084
Siehe auch: Das kranke Spiel mit unserer DNA
Video hier
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15 viewsCordula, 08:48