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Bezüglich der Doku über die „Existenzvernichtung“ von Heiko Sc | Chnopfloch

Bezüglich der Doku über die „Existenzvernichtung“ von Heiko Schramm





John Lennon ist eine genauso fragwürdige Person wie Mahatma Gandhi. Wer sich Zeit nimmt und da mal etwas eintaucht, wird viele Begebenheiten finden, die so gar nicht in das offizielle Narrativ passen.

Mal abgesehen davon wird in dieser Doku einiges verschwiegen. Zum einen hat Schrang das Bild seines Helden John Lennon zu kommerziellen Zwecken benutzt. Er betreibt ein Geschäft mit seiner „Aufklärungsarbeit“ und wirbt für den Verkauf seiner Bücher etc.. Damit unterstellt er sich dem Handelsrecht.

Es ist keineswegs so, dass man ihn angreift, weil er unangenehme Wahrheiten verbreitet, denn diese sind schon seit Jahrzehnten im Internet auffindbar, sondern weil er mit der kommerziellen Nutzung eines Bildes gegen gängiges Handelsrecht verstoßen hat. Es ist doch erstaunlich, dass dies in der Doku nicht aufgegriffen wird.

Wer sich als Wahrheitssuchender ins Handelsrecht begibt, kommt darin um!

Dasselbe gilt auch für die anderen kommerziellen „Wahrheitsjournalisten“ die von ihrer Aufklärungsarbeit leben. Diese sind allesamt dem Handelsrecht unterstellt und werden auch dementsprechend wahrgenommen.

Wenn ein kleiner Ölhändler gegen die großen Ölfirmen angehen will, dann geschieht mit ihm das gleiche wie es mit KenFM oder SchrangTV geschehen ist. Sie werden als unliebsame Konkurrenten bekämpft und zwar ganz legal, genau so wie es in allen Branchen gang und gäbe ist. Wer sich dann laut schreiend auf Menschenrechte und auf die freie Meinungsäußerung beruft, hat nicht verstanden, dass er von einer Jurisdiktion nicht einfach so in eine andere wechseln kann. Auf dem Tennisplatz gelten die Regeln für Tennis und auf dem Fußballplatz gelten die Regeln für Fußball. Im Handelsrecht gilt Handelsrecht und kein Menschenrecht. Dies gehört, wie gesagt zu einem ganz anderen Bereich der Rechtsprechung.

Der Richter hat genau das getan was er tun soll. Schließlich ist er dazu angehalten, nach Handelsrecht zu urteilen und nicht nach Menschenrecht, Staatsrecht (gibt es nicht mehr) Privatrecht oder Gewohnheitsrecht etc. Wer sich in eine Jurisdiktion begibt, hat sich auch nach diesen Regeln zu verhalten.

Heiko Schrang selbst, Eingeschenkt.tv, Wolf, Kexvan und auch alle anderen, die in dieser Doku zu Wort kommen und Schrang beistehen wollen, beziehen sich ebenfalls auf andere Jurisdiktionen als das Handelsrecht. Ja es ist aus menschlicher Sicht nicht in Ordnung, wenn man Aufklärungsarbeit behindert, doch wenn diese Aufklärungsarbeit in einem bestimmten Bereich der Rechtsprechung statt findet, dann muss man sich nicht wundern, wenn man danach beurteilt wird.

Wenn solch kommerzielle Aufklärer aber dann behaupten, dass sie im Handelsrecht bekämpft werden, weil sie zu „unbequem“ geworden sind, oder weil sie die Wahrheit sagen würden, dann ist das schlicht Augenwischerei. Auch Heiko Schramm hat sein „Insiderwissen“ aus dem Internet wo solche Infos schon seit Jahrzehnten zu finden sind. Auf weitere Ungereimtheiten in dieser Doku möchte ich gar nicht eingehen, da mir dieses Werk nur mehr als weitere kommerzielle Unternehmung zur Generierung von Einnahmen erscheint, indem man so tut, als ob Schramm jetzt wegen seinen „Wahrheiten“ verfolgt wird und deshalb Kapital benötigt.

Dennoch, keiner dieser kommerziellen Aufklärer wagt sich an die wirklich relevanten Themen heran, die da wären: Virusexistenzfrage, den Einfluss der abrahamitischen Endzeitsekten auf Gesellschaft und Politik und die Form der Erde.


Mfg Chnopfloch