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Klare Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung —
Bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB) sieht man es ähnlich— : "Ärzte helfen jedem. Es gibt keine Diskriminierung nach Hautfarbe, Geschlecht oder Impfstatus", sagt KZVB-Präsident Christian Berger. Wenn ein Kassenarzt mit dem Verweis auf 3G einen Patienten zurückweist, könnte der Mediziner im äußersten Fall wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden, so Berger weiter.

Noch klarer ist die Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, zuständig für Haus- und Fachärzte: "Ärzte können eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen", heißt es schriftlich.

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