Aktuelle Rechtsprechung OLG Karlsruhe zur Befreiung von der Ma | Care4Truth — Masken tragen; ein Risiko?
Aktuelle Rechtsprechung
OLG Karlsruhe zur Befreiung von der Maskenpflicht:
Ein einfaches Attest reicht
Ein ärztliches Attest mit der Feststellung, daß eine Person "aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann", genügt den Anforderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an eine Befreiung von der Maskenpflicht. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, wie am Donnerstag bekannt wurde (Beschl. v. 25.04.2022, Az. 2 Rb 37 Ss 25/22).
Obwohl sie eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht hatte, wurde eine Frau wegen eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht zu einem Bußgeld verurteilt. Das geht nicht, wie das OLG Karlsruhe entschied.
Zum Bericht bei LTO
Mein Kommentar:
Ein wichtiges und überfälliges Urteil. Es stellt klar, ein einfaches Attest reicht vollkommen aus! Wir dürfen gespannt sein, wann weitere Obergerichte ähnlich entscheiden.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:
https://twitter.com/acundp
DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie
Telegram: t.me/RA_Christ
Twitter: https://twitter.com/acundp
Gettr: https://gettr.com/user/drchrist