2022-02-10 13:42:10
Ein Appell aus der Schweiz stellt u.a. fest "dass im Namen der Pandemiebekämpfung seit nahezu zwei Jahren ein zeitlich unbefristeter Ausnahmezustand herrscht, welcher in einem bis anhin nicht gekannten Ausmass zu Eingriffen in unsere demokratische und föderalistische Staats- und Rechtsordnung geführt hat;
dass sich das dafür verantwortliche staatliche Handeln – insbesondere als es die Bestimmungen zur
«besonderen» bzw. «ausserordentlichen» Lage gemäss den Artikeln 6 und 7 des Epidemiengesetzes sowie die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zur Grundlage hat – zur Hauptsache auf bundesrätliches Verordnungsrecht stützt, wodurch der demokratische Entscheidungsprozess grösstenteils umgangen und die rechtsstaatliche Gewaltenteilung erheblich verletzt wird;
dass der Bundesrat und die weiteren politisch Verantwortlichen sich bei der Anordnung von Massnahmen nicht – wie verfassungsrechtlich gefordert – vom Prinzip der Verhältnismässigkeit (dessen Ziel die Abwägung verschiedener schutzwürdiger Interessen ist), sondern primär vom gesetzgeberischen Grundsatz des vorsorglichen Handelns (dessen Ziel der präventive Schutz eines bestimmten schutzwürdigen Einzelinteressens ist) leiten lassen;
dass der Bundesrat und die weiteren politisch Verantwortlichen bis heute weder einen ausreichenden Nachweis für die Verhältnismässigkeit und Wirksamkeit ihres Handelns erbracht, noch den Zeitpunkt und das Vorgehen für die Wiederherstellung der verfassungsmässigen Grundordnung genannt haben." https://www.forum-ouverture.ch/appell
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