2021-12-23 10:21:22
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Presse wird jüngst immer wieder von Spaziergängen von Menschen mit Kerzen berichtet, die von der Polizei aufgehalten werden. Zuletzt stand in einem Artikel von RTL („Protest gegen Corona-Maßnahmen vor Bad Kissinger Landratsamt) folgendes zu lesen: „Die Polizei wies darauf hin, dass auch so genannte Spaziergänge von Gegnern der Corona-Maßnahmen eine Versammlung sind und bei den Behörden rechtzeitig angemeldet werden müssen.“
Nun bin ich mir unsicher, wie ich mich verhalten soll, um nicht gegen Vorschriften zu verstoßen. Daher wende ich mich nun an Sie als zuständiges Ordnungsamt mit folgenden Fragen:
Gilt die Pflicht, Spaziergänge anzumelden, nur wenn man Gegner der Corona-Maßnahmen ist?
Ich beispielsweise würde mich nicht als Gegner der Corona-Maßnahmen bezeichnen, habe aber offen gesagt bezüglich der Vereinbarkeit der angedrohten Impfpflicht mit den Artikeln unseres Grundgesetzes so meine Zweifel.
Zähle ich dann schon als Corona-Gegner und muss meine Spaziergänge anmelden?
Wird es schlimmer, wenn ich auf meinen Spaziergängen Licht mit mir führe? Also z.B. eine Kerze oder die Lampe meines Handys?
Wenn ich nur mit Mitgliedern meines eigenen Hausstands und einem Freund spazieren gehe, muss ich das dann auch anmelden?
Und wie wäre es, wenn ich das dann ordnungsgemäß bei Ihnen angemeldet habe, aber unvorhergesehener weise plötzlich mehrere illegale Nachbarn dazustoßen?
Ich freue mich sehr, wenn Sie mir obenstehende Fragen beantworten können.
Um hier keine Risiken einzugehen, melde ich hiermit schon einmal vorab die von mir geplanten Spaziergänge am kommenden Sonntag an. Ich bitte jeweils um Rückmeldung und Anmeldebestätigung:
Sonntag, 19.12.2021, gegen 7 Uhr: Große Runde durch mein Wohngebiet und in das angrenzende Feld da der Hund Gassi muss. Da es düster ist, eventuell Benutzung einer Lichtquelle. Dauer ca. 45 Minuten.
Sonntag 19.12.2021, gegen 15 Uhr: Nachmittagsspaziergang mit vier weiteren Personen aus unserem Haushalt und einem Besucher. Der Hund ist auch wieder mit dabei. Ausgedehnte Route durch Wohngebiet und Feld bis in den Wald und wieder zurück. Überquerung einer Bundesstraße inklusive.
Erfahrungsgemäß werden wir uns unterhalten, vermeiden es dabei jedoch, lauter als in Zimmerlautstärke zu reden. Sobald wir bewohntes Gebiet erreichen sprechen wir keine Themen rund um die angekündigte Zwangsimpfung mehr an, um andere Bewohner nicht zu beunruhigen. Wäre das so in Ordnung?
Und falls sich die als Corona-Kritiker bekannte Familie Müller aus der Parallelstraße mit weiteren fünf Personen uns anschließt (weil unsere Hunde gerne miteinander spielen), soll ich dann besser sofort die Polizei verständigen? Oder mir erst mal die Impfnachweise der Müllers zeigen lassen? Und müssen dann alle einen MNB tragen?
Voraussichtliche Dauer des Spaziergangs 90 Minuten.
Sonntag, 19.12.2021, gegen 20 Uhr: Große Runde durch mein Wohngebiet und in das angrenzende Feld da der Hund Gassi muss. Da es definitiv dunkel ist, Benutzung einer Lichtquelle. Dauer ca. 45 Minuten.
Ist es überhaupt möglich, gleich drei Spaziergänge mit nur einem Brief anzumelden? Oder ist es besser, einen Brief nur mit den Fragen zu versenden, und dann jeweils separat drei Briefe mit den drei Anmeldungen per E-Mail?
Ich hoffe, dass sie mir die geplanten Spaziergänge alle genehmigen können. Sie dienen zur Kräftigung meines Immunsystems.
Mit freundlichen Grüßen
(Netzfund)
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