2022-01-01 10:24:45
#Frage_Telegram #Audio #Wudhu #Gebetswaschung #Socken #Mash
Frage-Nr. 47 (mit Audio)
Frage im Telegram-Account:
Darf man bei der Gebetswaschung (Wudhu) über ganz normale Socken streichen oder müssen es Ledersocken sein?
Die Antwort von Abu Suleyman:
Das wird oft gefragt, jetzt vor allem im Winter, weil im Winter, die Leute sind alle Hanabilah, weil alle streichen im Winter über die Socken, weil heutzutage kaum noch jemand trägt Ledersocken. Alle tragen normale Socken und jeder streicht dann auch über diese normalen Socken. Dann müssen wir zu den Leuten sagen, ja jetzt: „Ihr seid alle Hanabilah geworden“. Und wir müssen auch zu den Leuten sagen, schaut, das was immer behauptet wird: „Die hanbalitische Madhhab sei eine strenge Rechtsschule“. Das stimmt nicht. Es gibt bestimmte Erleichterungen und bestimmte Ansichten. Diese werden nur von uns, von den Hanabilah vertreten.
Und ein Beispiel dafür ist das, worüber wir hier sprechen. Das Streichen über normale Socken, aber mit der Voraussetzung, dass diese dick sind und dass diese am Fuß haften. Was ist mit dick gemeint? Also diese heutzutage meisten Socken, welche die Leute tragen, diese zählen als dicke Socken. Und sie haben erwähnt, woran man dicke Socken erkennt. Indem man z.B. theoretisch damit laufen könnte. Es dürfen also nicht diese ganz hauchdünnen Socken sein, sondern z.B. normale Socken oder diese „Tennissocken“. Ich glaube das nennt man so. Über solche Socken kann man streichen.
Wie lange kann man über die Socken streichen?
Shaykh Mansur Al-Buhuti sagte in „Ar-Raud Al-Murbi“: „...“. Du hast jetzt z.B., sagen wir morgens um 6 Uhr, deine Füße (beim Wudhu) gewaschen und hast dann Socken angezogen. Um 10 Uhr vormittags hast du deinen Wudhu, deine Gebetswaschung verloren. Die Hanabilah sagen, wenn man die Gebetswaschung verloren hat, wenn es also zum Hadath gekommen ist, ab dann beginnt die Zeit, welche gerechnet wird, die 24 Stunden. Also, du hast um 10 Uhr vormittags die Gebetswaschung verloren, dann rechnest du bis zum nächsten Tag (um) 10 Uhr, bis dahin darfst du über die Socken streichen.
Und es gibt noch eine andere Ansicht, diese besagt: Du hast (z.B.) um 6 Uhr die Gebetswaschung durchgeführt, um 10 Uhr hast du deinen Wudhu verloren und du hast aber erst (z.B.) um 12 Uhr, das erste Mal die Gebetswaschung neu durchgeführt und über die Socken gestrichen. Sie sagen: „Ja, ab 12 Uhr wird gerechnet“. Aber die bekannte Ansicht in der (hanbalitischen) Madhhab ist: Dann, wenn es zum ersten Hadath gekommen ist.
Und Allah weiß es am besten.
(Entnommen aus einer Audio-Nachricht von Abu Suleyman)
Audio-Nachricht:
https://t.me/fragen_abu_suleyman/75
https://t.me/fragen_abu_suleyman
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